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| § 1 Geltungsbereich |
| (1) | Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Pingman, Inhaber Manfred Mauer, Mühlenstraße 28b, 63589 Linsengericht/Altenhaßlau (im Folgenden: Pingman) und dem Kunden wie auch dessen Rechtsnachfolgern. |
| (1) | Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Pingman, Inhaber Manfred Mauer, Mühlenstraße 28b, 63589 Linsengericht/Altenhaßlau (im Folgenden: Pingman) und dem Kunden wie auch dessen Rechtsnachfolgern. |
| (2) | Pingman erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. |
| (3) | Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur dann Vertragsbestandteil und wirksam, wenn Pingman sie in ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt. |
| (4) | Von Mitarbeitern von Pingman abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn Pingman sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. |
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| § 2 Registrierung |
| (1) | Die Registrierung des Kunden für den Dienst von Pingman kommt entsprechend des festgelegten elektronischen Verfahrens unter Angabe der für den Vertragsabschluss erforderlichen Daten durch den Kunden und der hierauf erfolgenden Vertragesannahme durch Registrierung auf der Webseite von Pingman zustande. Die Registrierung ist kostenlos. |
| (2) | Mit der per E-Mail erfolgten Registrierungsbestätigung erhält der Kunde ein Passwort zugewiesen, unter dem er die Dienste von Pingman beanspruchen kann. |
| (3) | Pingman behält sich das Recht vor, eine Registrierung im Einzelfall zu verweigern oder bereits bestehende Verträge ohne Angabe von Gründen zu beenden. |
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| § 3 Vertragsschluss / Vertragsleistungen |
| (1) | Pingman ist ein Dienst, der Serverdienste im Internet in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüft, ob diese noch verfügbar sind. Diese Dienste können z.B. Webserver oder Emailserver sein, welche über eine hohe Verfügbarkeit verfügen müssen. Durch die Registrierung (vgl. § 2) bei Pingman hat der Kunde die Möglichkeit, seine Serverdienste bei Pingman anzugeben und sich durch Email oder SMS benachrichtigen zu lassen, wenn diese nicht mehr aufrufbar sind. |
| (2) | Die Nutzung des Dienstes von Pingman ist in ersten 30 Tagen kostenlos. |
| (3) | Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit auf einen kostenpflichtigen Tarif umzusteigen. Sollte dies nach 30 Tagen nicht erfolgt sein, stellt Pingman die Überprüfung seiner eingetragenen Serverdienste ein. Die Zugangsdaten behalten aber vorerst weiterhin ihre Gültigkeit. |
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| § 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden |
| (1) | Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, E-Mail-Adresse etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind Pingman unverzüglich zu melden. |
| (2) | Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er Pingman schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat. Vorgenanntes gilt nicht, sofern der Zugriff wie auch der Missbrauch ohne Verschulden des Kunden erfolgt ist. |
| (3) | Ein Missbrauch der Dienste von Pingman ist untersagt. |
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| § 5 Ausfall / Wartungsarbeiten |
| (1) | Pingman unterhält für seinen Dienst ein ständig überwachtes Server-System. Bei ordnungsgemäß laufendem System ist gewährleistet, dass die vom Kunden eingetragenen Serverdienste rund um die Uhr überwacht werden. |
| (2) | Im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, behält sich Pingman das Recht vor, seine Leistung temporär zu beschränken. Pingman verpflichtet sich dazu, Leistungsbeschränkungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunde und die Nutzer unter Berücksichtigung der entsprechenden Interessen vorzunehmen. |
| (3) | Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten von Pingman, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruht, bestehen keine Ansprüche des Kundes auf Schadensersatz. |
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| § 6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug |
| (1) | Pingman stellt dem Kunden die für seine Dienste angefallenen Gebühren je nach gewähltem Paket, monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung. Die angefallen Gebühren sind mit Rechnungszugang fällig. |
| (2) | Die Rechnung wird dem Kunden als PDF-Datei per Email übermittelt. Der Rechnungsbetrag wird per Lastschrift eingezogen. Auf Wunsch des Kundes kann die Rechnung auch per Post an ihn versendet werden. Der Kunde hat in diesem Fall die Versandkosten zu tragen. |
| (3) | Durch die Teilnahme des Kundes am Lastschriftverfahren ist Pingman berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kundes einzuziehen. Der an dem Lastschriftverfahren teilnehmende Kunde hat für eine hinreichende Deckung des mitgeteilten Kontos zu sorgen und Pingman eine Änderung seiner vertragswesentlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunde ist bekannt, dass die Angabe einer ausländischen Anschrift oder einer Postfach-Adresse nicht ausreichend ist. Wird eine Lastschrift von Pingman durch die Bank des Kundes zurückgewiesen (Lastschriftrückgabe) oder der Abbuchung widersprochen, ist Pingman berechtigt, dem Kunde die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen, sofern die Lastschriftrückgabe auf ein schuldhaftes Verhalten des Kundes zurückzuführen ist. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Entgelte zu zahlen. |
| (4) | Preise auf der Rechnung sind stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, Kundenendpreise inklusive Mehrwertsteuer. |
| (5) | Bei Zahlungsverzug ist Pingman berechtigt, die Überwachung der Serverdienste des Kunden kurzfristig einzustellen, den Kundenzugang zu sperren und das Vertragsverhältnis zu kündigen, sofern der Kunde auch auf eine weiteren Zahlungsaufforderung von Pingman seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt. |
| (6) | Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunde gegen Forderungen von Pingman nur gestattet, wenn die Forderung des Kundes von Pingman nicht bestritten wird, oder sie rechtskräftig festgestellt ist. Dem Kunde steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu. |
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| § 7 Preisänderungen |
| Pingman behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Tarifstruktur vor, die vom Kunde zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Die Änderung teilt Pingman dem Kunde innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Erhöhungen der Entgelte geben dem Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. |
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| § 8 Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung |
| (1) | Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Pingman lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Pingman, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. |
| (2) | Die Haftung ist außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Pingman, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn. |
| (3) | Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet Pingman nicht außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von Pingman, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte des Kundes sind für Pingman fremde Informationen im Sinne von § 11 Teledienstgesetz. |
| (4) | Der Kunde stellt Pingman für den Fall eines Verstoßes des Kundes gegen eine der in § 4 Absätze 3, 4 und 5 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Kundes gegen geltendes Recht ab dem Zeitpunkt der ersten Aufforderung durch den Dritten vollumfänglich von einer Inanspruchnahme durch Dritte frei. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Verfahrens- und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die Pingman in diesem Zusammenhang entstehen. |
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| § 9 Kündigung |
| (1) | Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit von jeder Partei zum Monatsende gekündigt werden. |
| (2) | Hiervon unberührt bleibt das Recht der fristlosen Kündigung aus einem wichtigen Grund. |
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| § 10 Datenschutzklausel |
| Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von Pingman. |
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| § 11 Anwendbares Recht/Gerichtsstand |
| (1) | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
| (2) | Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Pingman. |
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| § 12 Schlussbestimmungen |
| (1) | Pingman ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Pingman wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist Pingman berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. |
| (2) | Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Grundvertrages dieser Geschäftsbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. |
| (3) | Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel des Grundvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlichen am Nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten. |